Nun, wir haben uns nun wirklich in den letzten Wochen einmal die Arbeit gemacht und die einzelnen Prospekte insgesamt zu lesen, und in einigen Punkten einmal mit einem Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht durchzudiskutieren. Nahezu alle Prospekte der Gesellschaften, die man über die Seite der V+ Plus Fonds einsehen kann, sind gleich aufgebaut und in so manchen Punkten auch dann identisch. Nicht verwunderlich, denn es war ja immer das gleiche Zielinvestment und nahezu alle handelnden Personen gleich. Nichts Außergewöhnliches. Nun sind wir dort auch auf einen sehr interessanten Inhalt gestoßen.

In allen 3 Beteiligungen wird ausdrücklich erwähnt “ den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung übernimmt ein Geschäftsführer (der GF eines Dienstleisters kann damit sicherlich nicht gemeint sein, wie bei der letzten Versammlung!). Dieser hat für die Anwesenheit eines geeigneten Protokollführers Sorge zu tragen“.(vergleiche Seite 110 V+ Plus Fonds 3)

Beim Vplus Fonds 1 heisst es dazu auf Seite 61 Zitat : den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung übernimmt ein Geschäftsführer. Dieser hat für die Anwesenheit eines geeigneten Protokollführers Sorge zu tragen.

Beim Vplus Fonds 2 heisst es dazu auf Seite 100 “ Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung übernimmt ein Geschäftsführer. Dieser hat für die Anwesenheit eines geeigneten Protokollführers Sorge zu tragen.

Das bedeutet nach Meinung des von uns befragten Rechtsanwaltes, eine Delegierung an einen Dritten, wie zum Beispiel am 3. Juni 2016 erfolgt, ist gar nicht möglich bzw. überhaupt in den Gesellschaftsverträgen vorgesehen.

Insofern stellt sich natürlich die Frage „ob alle Beschlüsse und Abstimmungen der Versammlung vom 3. Juni 20016 überhaupt eine Rechtsgültigkeit besitzen?“. Hierzu haben wir ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Unserer Meinung nach sind die dort gefassten Beschlüsse und Abstimmungen erneut zur Abstimmung zu stellen unter Vorsitz des Geschäftsführers.

Frau Schiller, damals noch GF des Fonds Nummer 1, war ja krankheitsbedingt abwesend, somit hätten zum V+plus Fonds 1 keinerlei rechtlich bindende Beschlüsse gefasst werden können und dürfen. Der Gesellschaftsvertrag gibt das aus unserer Sicht nicht her. Auch der  Fall der krankheitsbedingten Abwesenheit ist in den Gesellschaftsverträgen nicht geregelt. Möglicherweise ein Versäumnis, aber dann sicherlich für die Zukunft auch heilbar.

Nun darf man natürlich erwarten, daß anlässlich der nun angesetzten Gesellschafterversammlungen, das nun gemäß den Gesellschaftsverträgen ordentlich und Prospektgemäß abläuft. Eine Delegierung der Versammlungsleitung an die Service KVG zum Beispiel, oder Rechtsanwalt Herbst zum Beispiel, wie bei der letzten Veranstaltung kann es demnach nicht mehr geben. Die Frage nach der grundsätzlich Anwesenheitserfordernis von Herrn Rechtsanwalt Herbst stellt sich dort sicherlich, denn Herr Herbst ist meinen Informationen nach kein Dienstleister für die Fonds, sondern eher wohl für das Unternehmen XOLARIS. Geht es aber um konkrete Fragen an die XOLARIS Service KVG, dann sollten die dort bekannten Vorstände Andreas Fritsch und Stefan Klaile dort antworten. Herr Brunner, Geschäftsführer aller drei Fonds, müsste demnach die Gesellschafterversammlungen leiten und zu den einzelnen Tagesordnungspunkten die entsprechenden Ergebnisse von den Dienstleistern abfragen. Sollte ja kein großes Problem sein, den ordnungsgemäßen Ablauf in dieser Form zu sichern. An Herrn Klaile wird es dann sicherlich viele Fragen geben, wobei auch hier diese sicherlich an den Geschäftsführer gestellt werden müssten, der dann aber Herrn Fritsch bzw. Herrn Klaile gerne antworten lassen kann.

Die Frage die man aber stellen muss ist natürlich, warum hat man sich anlässlich der letzten Versammlung am 3 Juni hier nicht an die Bestimmungen im Gesellschaftervertrag gehalten, und so ohne Not, nun alle gefassten Beschlüsse und Abstimmungen rechtlich angreifbar gemacht. Zu dieser Frage kann Herr Brunner ja dann eileitend auf der Veranstaltung am 14. Oktober 2016 etwas sagen.

Zu hinterfragen wäre dann natürlich auch, wer die Kosten für die letzte „nicht sinnvoll Veranstaltung“ dann trägt? Die Gesellschaften sollten das dann bitte nicht sein, denn die haben das ja nun mal nicht verschuldet.

Irgendjemand hat sich ja dann zum Zeitpunkt der Erstellung der Prospekte etwas bei den Regelungen so wie diese nun vorhanden sind, gedacht und man scheint damit in der Vergangenheit damit ja auch ganz gut gelebt zu haben. Nun erwarten wir sicherlich alle, das Herr Brunner dort seinen Pflichten nachkommt und die Gesellschafterversammlung leitet u n d dieses Mal eben nicht an Herrn Klaile oder Herrn Herbst, oder beide Personen delegiert.